Grundtarife
Ganzer Tag CHF 84.00
Halbtagesbetreuung mit Mittagessen CHF 59.00
Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen CHF 42.00
Die Betreuung startet grundsätzlich um 7.00 Uhr, auf Anfrage ist eine frühere Betreuung möglich, es wird eine Pauschale von mindestens CHF 9.00 (pro Kind) zusätzlich zum Tarif verrechnet.
Die Anmeldungen oder Änderungen der Betreuungstage müssen bis zum 10. des Vormonates erfolgen – diese Anmeldungen sind verbindlich und werden in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Betreuungstage sind, je nach Auslastung, möglich.
Säuglingstarif
Für Säuglinge (3-18 Monate) erfolgt ein Zuschlag von 10% auf den jeweiligen Grundtarif.
Mindestaufenthaltsdauer
Die Mindestbetreuung pro Woche beträgt grundsätzlich 1 Tag oder 2 halbe Tage.
Unfall und Krankheit
Eine Abmeldung des Kindes erfolgt am Vortag des Kita Besuchs oder aber spätestens bis um 7.30 Uhr des Betreuungstages. Bei Unfall und Krankheit des Kindes gehen die ersten zwei Betreuungstage zu Lasten der Eltern. Bei Vorweisung eines Arztzeugnisses werden ab dem 3. Betreuungstag keine Beiträge mehr berechnet.
Stundenweise Betreuung
Eine stundenweise Betreuung von Kindern ist in Absprache mit der Kita-Leitung möglich. Der Tarif für die Stunde beläuft sich auf CHF 12.00 (Grundtarif). Die Verrechnung erfolgt nur in ganzen Stunden, angebrochene Stunden werden folglich aufgerundet. Betreuungen über drei Stunden werden zum Grundtarif für Halbtagesbetreuung verrechnet.
Eingewöhnung
Für die Eingewöhnung wird pro Stunde CHF 20.00 verrechnet. Die Details gelten gemäss stundenweiser Betreuung.
Gebühren
Anmeldegebühr für Betreuung CHF 40.00 einmalig.
Vereinsbeiträge
CHF 100.00/Jahr für Eltern oder Privatpersonen
ab CHF 50.00/Jahr für Passivmitglieder
ab CHF 250.00/Jahr für Gewerbemitglieder
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden können sämtliche ausgewiesene Kosten für die Kinderbetreuung in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden, Eltern erhalten anfangs Jahr eine entsprechende Bescheinigung.
Tarifordnung Gültig ab 1. Oktober 2022